Rechtsanwalt Andreas Büchs, Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Ich vertrete sowohl Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), als auch Hausverwaltungen, unabhängig ob Sie als einzelner Hausverwalter eine kleine WEG verwalten oder als mittelständische Hausverwaltung eine große WEG verwalten.

Wesentliche Eckpunkte meiner Tätigkeit ergeben sich aus der Begründung von Wohnungseigentum, sie umfasst die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergeben, das Wohngeld oder Hausgeld, die Gesamtjahresabrechnungen oder Einzelabrechnungen, die Maßnahmen einer ordentlichen Hausverwaltung und die Voraussetzungen für die Durchführung von baulichen Maßnahmen. Meine Arbeit erstreckt sich auf Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen von Wohnungseigentümern untereinander, von Wohnungseigentümern gegenüber der Hausverwaltung oder der Hausverwaltung gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern. Weitere Themen sind die Verwalterbestellung und der Eigentümerbeschluss auf der Eigentümerversammlung 

Auch der Verwaltungsbeirat bedarf oftmals einer umfassenden rechtlichen Begleitung und Anleitung, gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zu den Kompetenzen und dem Aufgabenbereich der Hausverwaltung.

Ganz wesentlich im WEG-Recht ist die Unterscheidung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und die sich hierbei jeweils ergebenden unterschiedlichen Rechtsfolgen.

Rechtsanwalt Andreas Büchs
Ludwigstraße 40
86316 Friedberg

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