Mietrecht
Das Mietrecht untergliedert sich in gewerbliche Miete und Wohnraummiete. Mein Anspruch ist es, Sie nicht nur bei der Planung und dem Bau Ihrer Immobilie, sei es ein Gewerbebau, eine Wohnungseigentumsanlage oder ein Einfamilienhaus, umfassend zu beraten und zu vertreten, sondern auch dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu vermieten. Selbstverständlich umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung nicht nur die Vermieterseite, sondern selbstverständlich auch Sie als Mieter.
Vermieter vertrete ich bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn Mängel am Mietobjekt geltend gemacht werden, bei Fragen zu Nebenkosten und Mieterhöhungen. Bei Mietrückständen und Zahlungsverzug des Mieters sorge ich dafür, dass Ihre Forderungen durchgesetzt werden und verbinde dies, sofern die Voraussetzungen vorliegen, auch mit fristloser Kündigung oder ordentlicher Kündigung des Mietvertrags, gegebenenfalls nach vorheriger Vermieterabmahnung und, wenn es sein muss einer Räumungsklage und anschließender Räumung, beispielsweise in Form der Berliner Räumung.
Beim Wohnraummietrecht kommt es wesentlich auf einen korrekten und Ihren Interessen entsprechenden Mietvertrag an. Ich gestalte Ihr Mietvertragsformular gerne nach Ihren konkreten Wünschen und Zielsetzungen. Dabei ist es wichtig, danach zu unterscheiden, ob es sich um Wohnraummiete oder um Gewerberaummiete handelt oder ob es sich um ein sogenanntes Mischmietverhältnis handelt. Die Überprüfung von Mietverträgen ist ein wesentlicher Teil meiner Arbeit. Mietvertragsklauseln prüfe ich auf deren Wirksamkeit hin, insbesondere auch auf Übereinstimmung mit dem Recht der Allgemeinen Vertragsbedingungen im BGB.
Mietsicherheiten, wie die Barkaution, das Sparbuch, eine Bürgschaft, die Verwendung der Mietsicherheit während des laufenden Mietverhältnisses und damit verbunden der Auffüllungsanspruch, die Abrechnung des Mietverhältnisses und der Kautionsrückforderungsanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses sind einige Kernpunkte meiner Tätigkeit. Ebenso berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen rund um die Modernisierung von Mietwohnungen und die Instandhaltung von Mietwohnungen und der damit verbundenen Modernisierungsmieterhöhung. Insbesondere gehört auch hier die Prüfung von entsprechenden Klauseln in Ihrem Mietvertrag zu einem Schwerpunkt meiner Arbeit.
Minderung und Schadensersatz, die Beendigung des Mietverhältnisses durch Mietvertragskündigung oder Mietaufhebungsvereinbarung, die Berücksichtigung maßgeblicher mietrechtlicher Kündigungsfristen, die Eigenbedarfskündigung, die Verwertungskündigung die Abwicklung des Mietverhältnisses und natürlich die umfassende Rechtsprechung zu wirksamen und unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln sind nur einige Begriffe, die meine Tätigkeit als Vermieteranwalt und Mieteranwalt beschreiben.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten süddeutschen Raum als Ihr Mietrechtler in Friedberg bei Augsburg in allen Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit der Vermietung und der Anmietung von Wohnraum und Gewerberaum und prüfe ebenso gerne vor Abschluss eines Mietvertrages den Vertragstext auf für sie nachteilige oder unwirksame Bestimmungen und setze Ihre Rechte notfalls auch vor dem Mietgericht durch.
Das Gewerberaummietrecht ist zu unterscheiden vom Wohnraummietrecht und der Pacht. Auch hier prüfe und berate ich Sie gerne bereits vor Mietvertragsabschluss, ich prüfe Ihren bereits geschlossenen Gewerberaummietvertrag auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Einige Stichpunkte sind hierbei Wertsicherungsklauseln, Nebenkosten, die Umsatzsteuer, Kaution, befristeter Mietvertrag und unbefristeter Mietvertrag, Optionsrechte, Konkurrenzschutz, die Kündigung des Gewerberaummietvertrags und die Kündigungsfristen sowie bestehende Sonderkündigungsrechte.
Rechtsanwalt Andreas Büchs
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