Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts. Es regelt neben dem Bauordnungsrecht die Anforderungen, die an eine Baugenehmigung zu stellen sind. Ganz zentrales Element der Bauplanungsrechts ist die sogenannte Bauleitplanung, etwa die Aufstellung und Rechtmäßigkeit von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Die maßgeblichen Vorschriften, in denen das Bauplanungsrecht geregelt sind vor allem das Baugesetzbuch (BauGB) und die auf Grundlage des BauGB ergangenen Rechtsverordnungen, wie vor allem die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Bauplanungsrecht regelt also letztlich die Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung Ihres Grundstücks, was dort gebaut und genutzt werden darf. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt wie Sie konkret im Einzelfall bauen dürfen.
Ich stehe Ihnen gerne mit rechtlichem Rat zur Seite, wenn es um die Aufstellung und Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen geht, wenn Sie gegen einen Bebauungsplan klagen wollen, was im Wege einer Normenkontrollklage (Normenkontrollverfahren) grundsätzlich möglich ist. Ich berate und vertrete Sie bei Verfahren auf Erlass eines Vorbescheids oder bei Baugenehmigungsverfahren. Auch wenn es um eine Klage gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn geht oder darum, dass die Bauaufsichtsbehörde Ihnen die Baugenehmigung verweigert, die Baubehörde untätig bleibt, wenn Sie eine Baugenehmigung einklagen wollen, einen Widerspruch gegen einen Baueinstellungsbescheid, eine Nutzungsuntersagung oder gar eine Abrissverfügung der Baubehörde einlegen wollen, wenn es um Brandschutz geht, wenn es um die Nichteinhaltung von Abstandsflächen bei Bauvorhaben des Nachbarn geht, um Grenzüberbau, um eine Abrissgenehmigung oder eine Genehmigung für Aufschüttungen oder Abgrabungen, um eine Nutzungsänderung, all dies ist meine tägliche Arbeit und ich würde mich freuen, auch Sie hierbei rechtlich unterstützen zu können.
Sie fragen sich, ob Ihr Bauvorhaben etwa im Außenbereich zulässig ist oder ob es im Ortsgebiet, dem beplanten oder unbeplanten Innenbereich, so errichtet werden kann, wie Sie es sich vorstellen? Sie sind sich unsicher, ob die Festsetzungen im Bebauungsplan, etwa in Bezug auf die Geschossflächenzahl (GFZ) oder Grundflächenzahl (GRZ), die Dachform oder Dachneigung, die Höhe des Hauses oder die Größe des Hauses insgesamt, der Verwirklichung Ihres Hauses im Weg stehen? Oder ob der Nachbar das bauen darf, was er Ihnen vielleicht auf seinem Eingabeplan gezeigt hat? Sie fragen sich, ob Sie den Plan des Nachbarn unterschreiben müssen oder nicht? Ich berate Sie gerne.
Auch schon im Vorfeld der Bauantragsstellung bei der Baugenehmigungsbehörde berate ich Bauherren, Architekten und Unternehmen in rechtlicher Hinsicht. Ich arbeite seit vielen Jahren schon mit Architekten und Planungsbüros sowie Statikern und Brandschutzsachverständigen zusammen, die mich hierbei in technischer Hinsicht unterstützen. Dadurch kann eine umfassende rechtliche und technische Beurteilung sichergestellt werden.
Sie wollen Ihr Traumhaus verwirklichen, ich helfe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung
Rechtsanwalt Andreas Büchs
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